CNT-Anwalt gegen Kaution aus Untersuchungshaft
Enrique Costoya, Arbeitsrechtsanwalt der CNT und anarchistischer Aktivist, kommt gegen 8.000 € Kaution auf freien Fuß, berichtete die katalanische Zeitung Directa und bestätigte die CNT Barcelona. Juan Pablo González, Richter der Audiencia Nacional, ordnete nach Sichtung der von den Mossos d’Esquadra zusammengestellten Unterlagen die Freilassung an.
Enrique Costoya war im Rahmen des zweiten Teils von operación Pandora – der jüngsten Repressionswelle gegen Anarchisten in Spanien – am frühen Morgen in seiner Wohnung festgenommen worden und saß seit dem 30. Oktober in Untersuchungshaft in dem Knast Soto del Real.
In Untersuchungshaft wegen Riseup-Mailaccount
Eine der 9 Personen, die bei der Fortsetzung von operación Pandora festgenommen wurden, befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Als Begründung dafür nennt der Gerichtsbeschluss der Audiencia Nacional einen Bericht, der von den Mossos d’Esquadra – der katalanischen Polizei – erstellt wurde und den Titel trägt „Analyse der relevanten Indizien, die dafür sprechen, dass die Grupos Coordinados Anarquistas (GAC) eine Vereinigung mit terroristischen Absichten sind“.
Konkret spreche laut dieser Analyse gegen den Anwalt in Untersuchungshaft „die Verwendung von E-Mails mit extremen Sicherheitsvorkehrungen, wie beispielsweise der Server RISEUP“, der Besitz des Buches „Contra la democracia“, die Teilnahme an einer Versammlung im Ateneo Libertario in Palomar und ein schwarzer Notizblock, auf dem die Abkürzungen GAC und FAI notiert sind.
Juan Pablo González, Richter der Audiencia Nacional, streitet jedoch die Darstellung des katalanischen Innenministeriums ab, nach der eben dieses spanische Zentralgericht in Madrid die Hausdurchsuchungen und die Festnahmen angeordnet habe. Er habe die Durchsuchungen und Festnahmen lediglich genehmigt, nachdem sie von den Mossos d’Esquadra beantragt wurden.
Quelle: Directa
Operación Piñata: 3 von 5 Gefangenen frei
Auf den Tag genau 9 Wochen nach der „operación Piñata“, einer spanienweiten Polizei-Aktion gegen die anarchistische Bewegung, werden heute 3 der 5 Gefangenen freigelassen, die damals festgenommen wurden und seitdem in Untersuchungshaft saßen.
Die Audiencia Nacional, das zentrale und für Terrorismus-Fälle zuständige Gericht in Spanien, ordnete die Freilassung der 3 Gefangenen an, ohne Kaution. Daniel Amelang, einer der Anwälte der Angeklagten, teilte der Zeitung Diagonal Periódico mit, dass man nun darauf warte, dass das Gericht auch die verbleibenden 2 Personen freilasse. „Das Gericht ist der Auffassung, dass die Untersuchungshaft ein unverhältnismäßiges Mittel war“, erklärte der Anwalt weiter. Die Anklagen werden zwar aufrecht gehalten, aber es werde als unnötig empfunden, dass die Angeklagten weiterhin in Haft bleiben.
La Directa berichtet, dass die 3 sich nach ihrer Haftentlassung alle 5 Tage bei einem Gericht melden müssen. 2 von ihnen dürfen Spanien nicht verlassen.
In den Beschlüssen, auf die hin die Freilassung veranlasst wurde, habe der zuständige Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass der Richter Eloy Velasco weder ausreichend Indizien noch eine ausreichende Konkretisierung der Terrorismus-Vorwürfe beigebracht habe, um eine Untersuchungshaft zu rechtfertigen.
Es wird immer deutlicher, dass die ganze „operación Piñata“ eine einzige Farce war bei der es nur darum ging, die anarchistische Szene auszuspähen und aktive Menschen einzuschüchtern.
Quellen:
Diagonal Periódico | La Directa